§ 1 Anmeldung
- Durch die Unterschrift im Anmeldeformular, wird die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt.
- Der Vertrag beginnt am Tag der Anmeldung, wenn konkreter Vertragsbeginn festgelegt wurde.
- Nach der Anmeldung werden die Eltern bei Zustandekommen einer Kursgruppe benachrichtigt und der Kursteilnehmer ist verpflichtet an den Kursen teilzunehmen.
§ 2 Kurszeiten und Ferien
- Der Unterricht dauert 90 Minuten bzw. zwei Unterrichtsstunden von 45 Minuten.
- In den Schulferien werden Intensivkurse, Ausflüge und verschiedene Freizeitaktivitäten veranstaltet, die jedoch rechtzeitig bekannt gegeben werden.
§ 3 Finanzen
- Die Preise und Rabatte sind der Preisliste von der Seite-1 zu entnehmen.
- Die Kursbeiträge können lediglich über Lastschrift bzw. Überweisung beglichen werden.
- Die Barzahlung der Kursbeiträge ist nicht möglich.
- Die Kursgebühr wird per Einzugsermächtigung am ersten Tag / bzw. am fünfzehnten Tag jeden Monats von ihrem Konto abgehoben.
- Bei nicht gedecktem Konto oder bei Rückzug der Kursgebühr werden entstehende Gebühren in Höhe von 8 € vom Schuldner getragen.
- Wird die Kursgebühr nach dreimaliger Mahnung weiterhin nicht entrichtet, so werden juristische Maßnahmen eingeleitet.
- Kann der Schüler aus Gründen wie Erkrankung oder Schulausflug nicht am Unterricht teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Eine
- Ausnahme besteht jedoch, wenn der Schüler mehr als zwei Wochen nachgewiesen krank ist und bei diesem Fall wird für fehlende Stunden Nachholtermin vereinbart.
- Gezahlte Kursgebühren werden nicht zurückerstattet (außer den oben erwähnten Gründen).
§ 4 Leistungen
Kulturplattform Mannheim e.V., verpflichtet sich, den vereinbarten Unterricht mit qualifizierten Lehrkräften im vereinbarten Zeitraum, vorbehaltlich besonderer Abmachungen, zu erteilen.
Als qualifizierte Lehrkraft gelten auch Studenten/ -innen und Schüler/ -innen, sofern sie die Erfahrungen und Fähigkeiten haben, den Unterricht zu geben.
§ 5 Regeln
- Alle Schüler müssen während des Unterrichts in den Klassenräumen bleiben und die Klassenregeln befolgen. Bei Nichteinhaltung der Klassenregeln kann der Schüler/ die Schülerin vom Unterricht verwiesen und/ oder der Vertrag kann gekündigt werden und bei diesem Fall kommt es zur Anwendung von §6Nr.2 dcr AGB.
- Ethisch und moralisch korrektes Verhalten muss beachtet werden. Es dürfen keine unangebrachten Zeitschriften, Bilder oder Ähnliches mit in die Unterrichtsräume gebracht werden. Bei Verstoß kann der Schüler/ die Schülerin vom Unterricht verwiesen und/ oder der Vertrag kann gekündigt werden. Im Falle einer Vertragskündigung kommt es zur Anwendung von § 6 Nr. 2 der AGB.
- Beschriften und jegliche Beschädigung der Tische, Stühle und sonstiger Einrichtungen ist strengstens untersagt Entstehende Kosten müssen von den Eltern beglichen werden.
- Rechtliche Absicherungen sind von den Kursteilnehmern bzw. von den Erziehungsberechtigten selbst abzuschließen.
- Die Eltern müssen für die regelmäßige Kursteilnahme ihrer Kinder gewährleisten und sollten dafür Sorge tragen, dass die Unterrichtszeiten von ihren Kindern eingehalten werden. Kulturplattform e.V. – Verein für Bildung, Kultur und Soziales übernimmt keine Verantwortung für Unterrichtsversäumnis und deren Folgen.
- Änderungen bezüglich Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung sind dem Kulturplattform Mannheim e.V. – Verein für Bildung, Kultur und Soziales unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kursanbieter ist für die Bestimmung der Lehrer und die Einteilung der Gruppen zuständig. Änderungen sind dem Anbieter vorbehalten.
- Der Schüler/ die Schülerin ist verpflichtet die Klassenarbeitsnoten dem Kurslehrer mitzuteilen und die Arbeiten oder deren Fotokopien vorzuzeigen. Andernfalls ist es schwierig, den schulischen Werdegang des Schülers/ der Schülerin zu verfolgen.
- Der Schüler/ die Schülerin ist verpflichtet, entsprechende Schulbücher in den Unterricht mitzunehmen. Außerdem sollte er/sie ein gesondertes Heft für die Nachhilfe führen.
- Die Eltern können sich nach terminlicher Absprache mit dem Leiter sowie dem Kurslehrer über die Leistungen ihres Kindes informieren.
- Für die schulische Förderung des Kindes ist es wichtig, dass die Eltern regelmäßig an den Elternsprechtagen, Erziehungsseminaren und Vater-Mutter-Schulprojekt teilnehmen.
- Sollten Probleme mit dem/der Lehrer/-in oder dem Kurs bestehen, möchten wir Sie bitten, uns darüber schnellstens zu informieren, damit das Problem behoben werden kann.
§ 6 Mindestvertragslaufzeit und Kündigung
- Mindestvertragslaufzeit betragt 12 Monate.
- Bis der Mindestvertragslaufzeit endet kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung seitens der Eltern oder vom Kulturplattform Mannheim e.V. • Verein für Bildung, Kultur und Soziales (bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen) wird eine Stornogebühr von 50% der noch zur Zahlung ausstehenden Kursgebühren einbehalten,
- Der Vertrag kann nur fristgerecht (3 Monate Kündigungsfrist) schriftlich gekündigt werden.
- Wenn der bestehende Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um 2 Monate und danach um 10 Monate.
- Falls der / die Schüler/-in aufhört an den Nachhilfekursen teilzunehmen, muss weiterhin der vollständige Kursbeitrag bezahlt werden.
- Kulturplattform Mannheim e.V. – Verein für Bildung, Kultur und Soziales behält sich außerdem vor, Schüler, die den Unterricht stören, vom Unterricht auszuschließen und eventuell den Vertag fristlos zu kündigen. Im Falle einer Vertragskündigung kommt es zur Anwendung von §5 Nr. 2 der AGB.
- Falls das Kind oder die Eltern des Kindes den Unterricht in einer Art und Weise stören sollten, die einen ordnungsgemäßen Unterrichtsbetrieb ausschließen würde, behält sich Bildungs- und Kulturverein e.V. eine fristlose Kündigung vor.
- Eine solche Störung wird insbesondere angenommen, wenn
- den Anweisungen der Lehrkörper wiederholt nicht Folge geleistet und die Autorität der Lehrer und Lehrerinnen in einer beleidigenden Form in Frage gestellt wird,
- der Schüler andere Schüler bewusst und mutwillig vom Lernen abhält,
- der Schüler mehrfach bewusst und mutwillig den Unterricht in einer nicht mehr erträglichen Weise stört.
- Das gesetzliche Kündigungsrecht des § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Mitgliedschaft im Verein (Kulturplattform Mannheim e.V. – Verein für Bildung, Kultur und Soziales)
- Mit Vertragsabschluss, nach Vertragsende weiterhin Fördermitglied ohne Beitrag. Mitgliedschaft endet mit schriftlicher Kündigung.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und anerkannt. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann ich keinerlei Ansprüche geltend machen.